Unsere Kompetenzbereiche

Bauschäden

Aufgrund unserer jahrelangen beruflichen Erfahrung und ständigen Aus- und Weiterbildungen sind wir in der Lage, alle Arten von Gutachten (Gerichts-, Versicherungs- und Privatexpertisen) in den Bereichen Architektur, Bauleitung, Bauphysik, Akustik und thermisch-hygrische Bauphysik, sowie im Bautenschutz anzubieten. Hierbei erstellen wir nicht nur Partei-, sondern auch Schiedsgutachten.

Durch langjährige Erfahrungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk entwickelte sich im Team eine Sensibilität im Umgang mit schützenswerten Objekten. Der Zusammenhang zwischen Denkmalschutz und bauphysikalischen Fragestellungen setzt ein profundes Wissen von historischen Baukonstruktionen und Arbeitsweisen voraus. Diese Kombination wird insbesondere von Denkmalpflegern und -schützern geschätzt.

Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Bauphysikalische Beratung denkmalgeschützter Gebäude
- Akustische Beratung denkmalgeschützter Gebäude
- Chemisch-physikalisch-analytische Untersuchungen
- Klimamonitoring und Überwachung
- Klimatische Beratung
- Bauschadenanalytik
- Sanierungsplanung

Die experimentelle Bauphysik sowie der Bautenschutz liegen eng beieinander. Damit verbunden führen wir bauanalytische Untersuchungen in Bezug auf Wasseraufnahme, Salzanalyse (Ionenbestimmungen bauschädlicher Salze), Feuchtigkeitsuntersuchungen mit unterschiedlichen Verfahren, mikrobielle Untersuchungen sowie Baustoffuntersuchungen durch.

Im Auftrag von Gerichten, Versicherungen oder Privatpersonen erstellen wir unabhängige Expertisen zu baulichen Fragestellungen im Streitfall zwischen Unternehmungen und Bauherrschaft, zur Verfügung.

Abnahmen

Nachdem ein Objekt saniert wurde, laufen Garantiefristen auf Seiten der Unternehmer nach einer bestimmten Zeit aus. In den ersten zwei Jahren nach Bauherrenübergabe muss der Unternehmer im Fall einer Mängelrüge beweisen, dass kein Mangel besteht.
Bei der zweijährigen Abnahme tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Dies bedeutet, dass nun der Bauherr einen Mangel nachweisen muss. Im Fall einer Mängelrüge entstehen Kosten für die Beweisaufnahme für den Bauherrn.

Um zu verhindern, dass eine nachträgliche Beweisaufnahme notwendig wird, bieten wir eine Bauherrenbegleitung bei der zweijährigen Bauabnahme an. Wir können die handwerkliche Dienstleistung nicht nur optisch, sondern auch nach den gültigen Normen sowie den Anerkannten Regeln der Technik beurteilen.

Zwischen dem 2. und 5. Jahr nach der Bauherrenübergabe liegt die Beweislast im Fall einer Mängelrüge beim Bauherrn. Diese werden als verdeckte Mängel deklariert. Um Beweise erbringen zu können, werden Expertisen im Bereich Architektur, Bauleitung, Bauphysik und Bautenschutz benötigt, welche wir zur Verfügung stellen können.

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